Schulen oder Sorgeberechtigte können bei gewaltbereitem Verhalten von Schülerinnen und Schülern das Regionale Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) beratend hinzuziehen. Bei schwerwiegenden Gewaltvorfällen meldet eine Schule diese in einem geregelten Verfahren: Der formale Gewaltmeldebogen wird mit den Schülerdaten, der Dokumentation des Geschehens sowie der Beschreibung der erfolgten Maßnahmen an das zuständige ReBBZ gesendet. Die Schule sendet … Gewaltprävention weiterlesen
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